Batteriegesetz

Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Akkus

Gemäß §12 der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter
Batterien und Akkus weisen wir Sie daraufhin, dass Sie nach dem Batteriegesetz
verpflichtet sind, Altbatterien und Akkus zurückzugeben. Batterien dürfen nicht in den
Hausmüll gegeben werden. Sie können Batterien über den Handel oder die speziell
dafür eingerichteten Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien
auch ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden:

1stVienna-Petboutique
Brigittenauerlände 20
1200 Wien

 

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer
durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet (siehe Abbildung) und mit einem der
chemischen Symbole Cd (=Batterie enthält Cadmium), Hg (=Batterie enthält
Quecksilber) oder Pb (=Batterie enthält Blei) versehen.

 

Hinweis zur Entsorgung von Elektrogeräten

Elektrische und elektronische Geräte sind an den örtlichen Sammel-und
Rücknahmestellen der Kommunen abzugeben und dürfen nicht über den normalen
Hausmüll entsorgt werden.

 

Merkzettel